.::Testamentsanpassung nach der Namensänderung::.
Leider ist es für viele Deutsche noch keine Selbstverständlichkeit ein Testament zu verfassen, in dem geregelt ist, wem beispielsweise das Eigenheim übertragen wird, wem welcher Teil des Vermögens zusteht und welche besonderen Dinge von wem weiterhin bewahrt werden sollen. Gehört man allerdings zu dem Teil der Bevölkerung, der bereits ein Testament verfasst hat, so sollte man sich bei bestimmten Vorkommnissen mit seinem Notar in Verbindung setzen, damit das Testament auch weiterhin Gültigkeit besitzt. So sollte zum Beispiel nach einer Heirat dafür gesorgt werden, dass das Testament an den neuen Namen angepasst wird, da es bereits einige Gerichtsurteile gibt, die ein veraltetes Testament für ungültig erklärt haben. Viele Notare führen eine solche Anpassung des Namens sogar kostenfrei durch, weshalb man den Besuch beim Notar nicht auf Grund der befürchteten Kosten scheuen sollte.
EEbenso ist dies auch für die Angehörigen hilfreich, da diese im Falle eines Falles nicht mehr das Problem haben, mit einem ungültigen Testament klarkommen zu müssen. Leider ist es schon häufig vorgekommen, dass sich ganze Familien auf Grund eines ungültigen Testaments zerstritten haben, da die Gier nach Geld auch nach dem Tod eines Angehörigen keine Grenzen kennt. Daher sollte man sein Testament immer auf dem laufenden halten und unter den gegebenen Umständen ändern. So erspart man sich selbst zwar keine Mühe, liefert aber einen großen Beitrag für seine Angehörigen, die sich in diesem unerwünschten Fall nicht um ein weiteres Belange kümmern müssen.
